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BeitragVerfasst: 09.02.2006 - 20:44 
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Grundregeln für die Gestaltung einer Myst-Fanseite und privater Myst-Projekte

Wie ich mitbekommen habe, gibt es zur Zeit etwas Verwirrung, in Bezug auf „Genehmigungspflicht“ usw. von Myst-Fanseiten. Daher versuche ich mal etwas mehr Klarheit Reinzubringen.

Vorweg muss ich betonen, dass das Folgende keine generell rechtsverbindliche Aussage ist, da sich einige „Regeln“ auf Richtlinien von Cyan beziehen und jederzeit wieder geändert werden können bzw, dem Copyright Recht eines anderen Landes widersprechen können.


Fanseiten im Web

Nicht kommerzielle Fanseiten werden generell von Cyan geduldet und müssen nicht genehmigt werden. Laut Presseabteilung von Cyan soll es immerhin über 1300 (?!?) davon geben (Quelle: Sternartikel zu Myst V, all diese zu prüfen und zu genehmigen währe mit Sicherheit ein unmöglicher Verwaltungsaufwand (mir hat es schon gereicht, ca, 170 Fanseiten zu finden ;-) )

Was allerdings dabei zu beachten ist (hoffentlich sinngemäß und noch aktuell von der Cyanseite übersetzt ;-) :

Bei Spielen, deren Erscheinungsdatum nicht länger als ein Jahr zurückliegt

- Max. 3 Bilder eines „Zeitalters“ (größer als 100x100 Pixel)
- Max. 10 Thumbnails pro Zeitalter (bis 100x100 Pixel)
- Max 10 Sec. Sound aus einem Zeitalter (Beispiel Endlosschleife im Hintergrund ober zum Anspielen)
- Max 50 Wörter aus einem Text je Zeitalter


Bei Spielen, deren Erscheinungsdatum länger als ein Jahr zurückliegt

- Max. 15 Bilder eines „Zeitalters“ (größer als 100x100 Pixel)
- Max. 25 Thumbnails pro Zeitalter (bis 100x100 Pixel)
- Max 30 Sec. Sound aus einem Zeitalter (Beispiel Endlosschleife im Hintergrund ober zum Anspielen)
- Max 2000 Wörter aus einem Text je Zeitalter

Sorry, wenn ich nicht alles oder gar falsch übersetzt habe, aber vielleicht kann jemand dass wichtigste noch mal Übersetzen

Auf allen Seiten, die Namen, Zeitalter oder Spieletitel enthalten sind muss sichtbar der jeweilige Copyrightvermerk und Inhaber genannt werden.



Eigene Welten oder Projekte, die sich auf Myst beziehen

Hier gibt es abweichend von den oben genannten Punkten klarere Einschränkungen, die im Zweifel immer von Cyan abgesegnet werden müssen.

Laut Cyan darf ohne Genehmigung kein Bezug auf bereits bestehende oder geplante Welten/Zeitalter bzw. Personen genommen werden. Ob es sich dabei um die Gestaltung einer neuen Welt (egal mit welcher Engine) oder um eine Fortsetzung der Mystgeschichte in schriftlicher Form handelt spielt dabei keine Rolle, da die Namen und Zeitalter dem (jeweiligen) Copyright unterliegen. Auch dürfen keine Musikstücke (Loops usw.), Texturen oder andere Bestandteile aus den bereits erschienen oder geplanten Myst-Spielen verwendet werden.

Ausnahme:
- Sound darf generell bis zu (glaube) acht Takten „Zitiert“ werden
- Bildmaterial und Texturen müssen mindestens 41% vom Original abweichen (zumindest laut Aussage eines Medienanwaltes aus München)
- Schriften (Fonts) die Freeware sind

Der letztgenannte Punkt betrifft auch Bildmontagen, die sich aus Motiven der Mystserie und klassischen Künstlern zusammensetzen. Hier ist zu beachten, dass das Copyright nicht nur bei Cyan liegt sondern auch noch bis 70 Jahre nach dem Tod des „zitierten“ Künstlers besteht und der Genehmigungspflicht unterliegen.



Grauzone Bannerwerbung, Google AdSense usw. auf Fanseiten

Generell ist gegen Bannerwerbung oder Adsense nichts einzuwenden, solange der Eindruck besteht, dass die Einnahmen aus diesen Werbemaßnahmen ausschließlich der Deckung der Kosten einer Fanseite oder Forums dienen. Auch sollte man vermeiden, dass für Firmen geworben wird, die Konkurrenzprodukte anbieten (Beispiel: Werbung oder Link zur Spielehersteller Firma X auf einer Fanseite von Myst-Spielen)

Anders wird dies aber (in Deutschland) vom Finanzamt gesehen. Dieses kann (und tut es auch) davon Ausgehen, dass eine Fanseite oder Forum für kommerzielle Zwecke genutzt wird und die daraus resultierenden Einnahmen, versteuert werden müssen, was zur Folge hat dass im Impressum sogar eine Steuernummer aufgeführt werden muss (Quelle: BMWi Existenzgründer - Portal )

Wer also solche Werbemittel zur Deckung seiner Unkosten der privaten Fanseite einbaut ,hat in der Regel wenig zu befürchten, sollte aber auch daran denken, dass viele Besucher der jeweiligen Webseite oft ziemlich genervt sind, wenn Sie auf solche Werbung zu stoßen.


Ich hoffe, dass es etwas mehr Klarheit in die „Diskussion“ um Copyrightrechte auf Fanseiten bringt. Da ich aber kein Medienanwalt bin und als Screenndesigner nur die Basics dazu kenne, bitte ich alle, die etwas mehr zu diesem Thema wissen, dies hier zu posten ;-)

Euer Maggie Messer


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BeitragVerfasst: 09.02.2006 - 21:16 
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Danke Maggimesser :wink: jetzt verstehe ich wenigstens das wichtigste :lol:

Gruß Susi

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Die Geschichte geht weiter denn das letzte Wort wurde noch nicht geschrieben Und die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.
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BeitragVerfasst: 10.02.2006 - 20:36 
Hallo zusammen,

nun mal meine Kommentare dazu. Es ist vollkommen unwichtig wieviele Seiten Cyan Worlds zu bearbeiten hat oder hätte, für Fanprojekte jeglicher Art gelten wie in dem anderem Thread verlinkt diese Regeln.

Auch wenn dort die Richtlinien für den nicht-kommerziellen Gebrauch stehen, ist es nötig eine Anfrage per Kontakformular zu starten! In den Guidelines und Terms wir mehrfach auf "Asset Request Form" hingewiesen. (Anfrageformular)

Dazu gibt man immer seine E-Mail, Name und Adresse (da wo ich wohne *g*) an. Was mit den Daten passiert und/oder wie mit denen umgegangen wird, ist aus dem Privacy Part ersichtlich. (grobe Zusammenfassung meinerseits: es keine Daten weitergegeben, sondern nur von Cyan erfasst!)

Die Antwort und mögliche Erlaubnis seitens Cyans, gelten nur für den Anfragensteller und ist nicht übertragbar auf andere Seiten.

Nun mal ein Beispiel anhand meiner Seite. (Achtung: Diese Erlaubnis für bestimmte Dinge, gilt nur für mich aufgrund meiner Anfrage und ist nicht übertragbar!!!)

Hier mal meine Fragen und die Antworten sinngemäß übersetzt bzw. zusammengefasst.

1 + 2 + 9) Frage: Darf ich Bilder der Spiele verwenden? Darf ich InGame Bücher (Journale) zum Schreiben von Walkthroughs verwenden, zum besseren Verständnis der Rätsel? Darf ich Journale verwenden?
Antwort: Siehe magiemessers Ausführung oben ...
Zitat:
Bei Spielen, deren Erscheinungsdatum nicht länger als ein Jahr zurückliegt

- Max. 3 Bilder eines „Zeitalters“ (größer als 100x100 Pixel)
- Max. 10 Thumbnails pro Zeitalter (bis 100x100 Pixel)
- Max 10 Sec. Sound aus einem Zeitalter (Beispiel Endlosschleife im Hintergrund ober zum Anspielen)
- Max 50 Wörter aus einem Text je Zeitalter


Bei Spielen, deren Erscheinungsdatum länger als ein Jahr zurückliegt

- Max. 15 Bilder eines „Zeitalters“ (größer als 100x100 Pixel)
- Max. 25 Thumbnails pro Zeitalter (bis 100x100 Pixel)
- Max 30 Sec. Sound aus einem Zeitalter (Beispiel Endlosschleife im Hintergrund ober zum Anspielen)
- Max 2000 Wörter aus einem Text je Zeitalter


3) Frage: Kann ich über InGame Charektere wie z.B. Zandi in meinem Blog schreiben? (ich schreibe keine eigene mit bekannten Charakteren, nur aus meiner Sichtweise in Uru oder anderen Spielen - z.B. erstes Gespräch mit Zandi oder auffinden "neuer Orte" im Spiel.
Antwort: Ja!

4) Frage: Ist Humor über die Spiele erlaubt? z.b. Fakepics - ich selbst in einer Mystwelt, eine Art von Slaptsick - z.B. Beschreibung vom Sprung vom Wasserfall in Eder Gira oder ein Weihnachts Event in Until Uru, natürlich mit Erlaubnis der anderen) - lustige Screenshots - z.B. mein Avatar springt über die Brücken in Gahreesen

Antwort: Humor ist erlaubt, aber es kann sehr unterschiedlich ausgelegt werden. Cyan Worlds und die Spiele sind mehr familiär orientiert, solange man sich in diesen Bereichen befindet ... Ja!

5) Frage: Kann ich über mystische Orte aus dem Reallife schreiben? (Berg der aussieht wie Gira o.ä.)
Antwort: Ja!

6) Frage: Kann ich eigene Gedichte über Orte in den Welten schreiben? (z.B. Sonneuntergang in Eder Gira)
Antwort: Ja!

7) Kann ich meine eigene mystähnliche Musik veröffentlichen?
Antwort: Solange sie vollkommen mystunabhängig ist ... Ja!

8) Frage: Benötige eine extra Erlaubnis für Myst-III-Exile und Myst IV Revelation?
Antwort: Ja! Für Myst III. Myst IV und ebenfalls für Myst V - End of Ages benötigt man eine extra Erlaubnis von Ubisoft!

10) Frage: Darf ich Bilder aus den Spielen für Banner, Logos verwenden?
Antwort: Ja! Aber sei sicher das du auf jeder Seite, wo du dies verwendest, die Copyrightvermerke von Cyan sichtbar sind.

11) Frage: Kann ich Videos über die Spiele kreieren (Fraps, GameCam etc.) und deren Sound verwenden?
Ja! Aber ... es dürfen nur Videos im "Tribute Video Style" und keine Walkthrough Videos sein. Wenn man eines fertig hat, sendet man den Link zu Video an legal@cyan.com und läßt es absegnen.

12) Frage: Wenn ich mit meiner Seite auf einen anderen Server umziehe, benötige ich dann eine erneute Anfrage?
Antwort: Nein! Man braucht nur die neue URL mitzuteilen.

Wie gesagt, bezieht sich alles auf meine Anfrage und darf nicht als Maß für andere Seiten genommen werden. :!:

Das man auf einer Seite keine anderen Spiele beschreiben darf, wäre mir neu. Genau genommen gibt es schon bei den Mystspielen "Konkurrenten". Siehe Rechte an den Mytsspielen zwischen Cyan und Ubisoft. In den Guidelines von Cyan finde ich nirgends solche Aussagen! Also ist es völlig irrelevant. :wink:
Das man angeblich Werbung wie Google Ads etc. auf seiner Seite zwar platzieren kann, aber dadurch kein Abzocke Image entstehen soll, ist schon DER Widerspruch selbst. 1) Hat nicht jeder werbefreien Webspace und 2) passen sich diverse Werbeformen immer automatisch den Inhalten an. :wink: Werbung und Verkauf sind zwei verschiedene Dinge!

Fazit ...
maggiemesser hat geschrieben:
Nicht kommerzielle Fanseiten werden generell von Cyan geduldet und müssen nicht genehmigt werden.

... ist schlichtweg falsch! :wink:


P.S.: Sollte an irgendeiner Stelle etwas unklar beschrieben sein, einfach posten! :wink:


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BeitragVerfasst: 11.02.2006 - 02:24 
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Achtung - dieser post spiegelt keine Fakten sondern eine Meinung und Annahmen wieder.
Mucol

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Man, dass Thema artet ja richtig in Arbeit aus... ;-) :-) :-)

„Zu 1 + 2+ 9“ bitte genauer definieren welche Punkte du da meinst


Aber mal zum vermeintlichen 1. Punkt. Nach Deiner Aussage müssen alle 1300 Fanseiten zu Myst genehmigt werden?

Antwort: da hätten mindestens 1150 oder mehr Fanseitenbetreiber kein ernstes Problem, da dies:
a: den Gesetzen der Pressefreiheit entspricht
b: Cyan seine ganzen Fans verprellen würde (Marketing)
c. Cyan selber von 1300 Fanseiten spricht, was für sich selbst spricht! Zitat von Nina Ernst (Autorin des Sternartikels zu Myst V auf eine Emailanfrage von mir im Zusammenhang mit dem Myst-Linkportal : „Die Zahl ist eine offizielle Angabe vom Hersteller. Mir wurde zugesichert, dass es sich um keine grobe Schätzung, sondern um eine korrekte Angabe handelt.“ und da frage ich mal ganz provokativ, wieviel davon Genehmigt sind oder wurden?!?
Und d: Habe nie behauptet, dass Fanseiten von Cyan generell erlaubt sind, aber zumindest GEDULLTET werden. Rechtlich gesehen hast Du allerdings Recht, da andere Firmen da wirklich ziemlich heftig reagieren


Anderseits:
e: haben z.B. die German URUs eine Genehmigung von Cyan, Mattel, Presto und UBi oder sind deren © Hinweise vollständig ;-) ??? Betrifft auch alle Anderen... ;-) :-) :-)
f: hast Du für deinen Nick eine Erlaubnis von Paramount Pictures für diesen Nickname eingeholt? ;-) :-) :-) ? – maggie messer ist erlaubt, da dass original mack the nife, bzw. Mackie Messer heisst 8)

Bitte betrachte dies nicht als böse persönliche Kritik. Mein Beitrag (oben) soll auch nicht als Freibrief für „alle“ Fanseiten verstanden werden. Aber solange Cyan das bisherige „Treiben“ duldet, sollte, sofern keine „heftige“ Reaktion von allen Rechteinhabern vorliegen, die Comunity nicht unnötig verunsichert werden. Andernfall könnte eine direkte Anfrage (eines englischkundigen – also nicht von mir ;-) )bei Cyan, Mattel, Presto und UBi mehr Klarheit schaffen!!!

Zu 3 + 5 +6: Dies widerspricht den Regeln von Cyan, die oben unter „Eigene Welten oder Projekte, die sich auf Myst beziehen“ im Link zu entnehmen sind.

Zu 4: Humor setze ich hier mal mit Satire gleich ;-) daher erlaubt (siehe Pyst ;-) u.a. )

Zu 7 + 11: siehe oben in meinem Beitrag, dort ist nur von dem was Cyan erlaubt und dem was eh rechtens ist die Rede ;-) Eigene, unabhängige Kreationen sind sowieso erlaubt... !!!

Zu 8: ???

Zu 10: siehe Oben

Zum letzten Punkt Bannerwerbung usw.: nur soviel: wenn ich schon davon ausgehe, das Fanseiten zu Myst geduldet sind, sollte man Cyan usw. nicht mit Werbung anderer Konkurrenten provozieren ;-) . Anders sieht das sicher bei "allgemeinen" Adventerseiten aus, die ich hier aber nicht weiter diskutieren möchte, da dies sicher zu weit führt ;-)

Fazit: solange Cyan usw. Fanseiten DULDET und die Fans sich an die einfachsten Grundregeln halten, wird es sicher auch weiterhin keine Abmahnungen geben... Andernfalls sehe ich, wenn ich dir uneingeschränkt Recht gebe, schwarz für alle, die als Fan Webseiten, Projekte usw. realisieren... Zumal Cyan nicht immer auf Anfragen reagiert (wzb. beim Myst Linkportal vor ca. anderthalb Jahren durch einen englischsprachigen Freund von mir)

Allerdings muss ich hier auch nochmals darauf hinweisen, dass die von mir genannten Punkte immer nur das eigene Rechtsempfinden und der Interpretation der Cyan Rechtlinien widerspiegeln und daher die von mir aufgeführten Argumente NICHT rechtverbindlich sind. Also, im Zweifel IMMER zuerst den Rechteinhaber fragen... (siehe Link _Privacy in obigem Beitrag und die der anderen Rechteinhaber!!!)

Gruß Maggie Messer

PS.: Was hällst Du davon, wenn wir uns mal „zusammensetzen“ und alle Punkte, die hier Diskutiert werden in eine einfache Form bringen und diese dann veröffentlichen (natürlich sind auch alle anderen angesprochen!!!)

Letzter Punkt wurde von mir korregiert!!! Sorry, sollte kein falscher Eindruck entstehen...


Zuletzt geändert von maggiemesser am 11.02.2006 - 17:19, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 11.02.2006 - 03:31 
Hallo maggiemesser,

vielleicht ist es nicht richtig rüber gekommen. Meine Punkte welche ich genannt habe, sind die Punkte meiner Anfrage bei Cyan wegen meiner Website. Die jeweiligen Antworten dazu von offizieller Seite. :!:
Ich habe also eine Anfrage bei Cyan wegen Myrivanuru Seite gestellt und eine Antwort bekommen, siehe die Punkte. Es hat also nichts mit meiner Rechtsauffassung zu tun! :)

Die Sache mit dem Stern, Pressefreiheit hat doch nichts mit den Richtlinien von Cyan zu tun. :? Cyan ist der Urheber und legt Richtlinien fest.
Würde ich jetzt auf meiner Seite das halbe Spiel kartografieren, Soundtracks zum Download anbieten .... hat das nichts mehr mit Freiheit zu tun, sondern ist ein Verstoß gegen diverse Urheber - bzw. Copyrightrechte. Wäre ich ein Firmeninhaber, würde es mir mit Sicherheit auch nicht gefallen wenn mit meinen Produkten gemacht wird was man will. Da ginge mit Sicherheit Geld verloren. Das ist aber meine Auffassung!

Öhm, ich sehe dies nicht als Verunsicherung der Community, sondern beziehe mich lediglich auf GD's Post bzw. die neuen Richtlinien von Cyan. :wink:

Zitat:
Anderseits:
e: haben z.B. die German URUs eine Genehmigung von Cyan, Mattel, Presto und UBi oder sind deren © Hinweise vollständig ;-) ??? Betrifft auch alle Anderen... ;-) :-) :-)
f: hast Du eine Erlaubnis von Paramount Pictures für diesen Nickname eingeholt? ;-) :-) :-) ? – maggie messer ist erlaubt, da dass original mack the nife, bzw. Mackie Messer heisst 8)

[schild=1 fontcolor=000000 shadowcolor=C0C0C0 shieldshadow=1]Off Topic[/schild]
Nur soviel ... 1) bin nicht der Webseiteninhaber 2) hatten wir bereits 2004 eine Anfrage an Cyan und Ubisoft gestellt und eine Genehmigung erhalten und 3) ist mein Nick kein geschützter Name und ist hier völlig fehl am Platz :lol: 4) produzierte Mattel realMYST, Cyan hat die Rechte, Exile, klar von Presto aber keines der Spiele ist auf der Seite zu finden und 5) ist der Copyrightvermerk zu finden

Zu den einzelnen Punkten: Punkt 8 ist = 8) da 8 ) das Kürzel für das entsprechende Smilie ist. Den Rest möchte ich nicht nochmal erörtern, siehe oben .... offizielle Mail an/von Cyan :wink:

Von einer allgemeinen Richtlinie für nicht-englischsprechende Fans halte ich nicht viel wei, jeder Webmaster muß für seine Seite, Projekte etc. im Zweifelsfalle seine indiviudelle Anfrage stellen. Was man natürlich machen könnte, denjenigen Leuten zu helfen, die nicht so gut im Englischem sind, um eine Anfrage zu formulieren. :wink:

Zitat:
Zum letzten Punkt Bannerwerbung usw.: nur soviel: wenn ich schon davon ausgehe, das Fanseiten zu Myst geduldet sind, sollte man Cyan usw. nicht mit Werbung anderer Konkurrenten provozieren ;-) . Anders sieht das sicher bei "allgemeinen" Adventerseiten aus, die ich hier aber nicht weiter diskutieren möchte, da dies sicher zu weit führt ;-)

Welche Werbung wäre es denn speziell wenn andere Adventures was anderes wären? Bzw. was sind allgemeine Adventures? :roll: Das würde mich nämlich mal interessieren, hast du Quellen dazu? Wo steht dies geschrieben?
Zitat:
Fazit: solange Cyan usw. Fanseiten DULDET und die Fans sich an die einfachsten Grundregeln halten, wird es sicher auch weiterhin keine Abmahnungen geben... Andernfalls sehe ich, wenn ich dir uneingeschränkt Recht gebe, schwarz für alle, die als Fan Webseiten, Projekte usw. realisieren... Zumal Cyan nicht immer auf Anfragen reagiert (wzb. beim Myst Linkportal vor ca. anderthalb Jahren durch einen englischsprachigen Freund von mir)

Wurde denn jemals formuliert das keine Fanseiten geduldet sein würden? Es geht nur darum das man eine Anfrage stellt, um sicher zu gehen das man auch in den vorgegebenen Regeln sich aufhält. Wenn mal auf eine Frage nicht geanwortet wird, hat das mit Sicherheit andere Gründe bzw. Ursachen. Mail wurde nicht zugestellt, firmentechnisch läuft vielleicht nicht alles perfekt etc.
Zitat:
Allerdings muss ich hier auch nochmals darauf hinweisen, dass die genannten Punkte immer nur das eigene Rechtsempfinden und der Interpretation der Cyan Rechtlinien widerspiegeln und daher die von uns aufgeführten Argumente NICHT rechtverbindlich sind. Also, im Zweifel IMMER zuerst den Rechteinhaber fragen... (siehe Link _Privacy in obigem Beitrag und die der anderen Rechteinhaber!!!)

1) mehrmals erwähnt ... ist eine Anfrage an Cyan und die Antwort
2) ist es nicht angebracht im Namen von anderen zu schreiben
3) der Privacy Link beihaltet lediglich wie Cyan mit den Daten ihrer Seite, Chat, Anfragen etc. umgeht und hat nichts mit der Anfrage selbst zu tun

Zitat:
Was hällst Du davon, wenn wir uns mal „zusammensetzen“ und alle Punkte, die hier Diskutiert werden in eine einfache Form bringen und diese dann veröffentlichen (natürlich sind auch alle anderen angesprochen!!!

Wie weiter oben geschrieben, wenn nur anderen Leuten zu helfen eine spezielle Anfrage zu schreiben. Was man allerdings tun könnte, die ganzen Richtlinien, Terms etc. zu übersetzen.

Und nun gehe ich erstmal ins Bett! :D


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BeitragVerfasst: 09.02.2024 - 23:48 
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